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Vermögens- und Immobilienreform
Vermögens- und Immobilienreform
- Information der Pfarreiöffentlichkeit –
Der Kirchenvorstand hat am 09.11.2023 auf Vorschlag der PIK beschlossen, dem Erzbischof ein Immobilienkonzept vorzulegen, dass wie folgt zusammengefasst werden kann:
Die Kirchen der vier Gemeinden sollen als Primärinnobilien erhalten bleiben. Notwendige Instandsetzungen müssen aus Mitteln der Pfarrei finanziert werden. Dies gilt insbesondere für die Beton-sanierung in St. Jakobus mit kalkulierten Kosten in Höhe von 2,0 Mio.EUR. Erwartet werden Zuschüsse aus dem Denkmalpflege-programm des Bundes (BKM-Programm) in Höhe von 1,0 Mio.EUR. Der restliche Finanzbedarf ist aus dem Verkauf des unbebauten Grundstücks Böverstland bzw. durch Auflösung von Vermögens-rücklagen der Pfarrei zu finanzieren. Sollte sich herausstellen, dass eine Finanzierung der Betonsanierung nicht möglich ist, kann max. eine Teilsanierung erfolgen.
Die Immobilien werden wie folgt eingestuft:
Primärimmobilien:
St. Ansgar: Kirche mit Kapelle, Gemeindehaus mit Kindergarten
St. Thomas Morus: Kirche, Trauerzentrum
St. Gabriel: Kirche
St. Jakobus: Kirche, Gemeindehaus mit Kindergarten
Sekundärimmobilien:
St. Ansgar: Einliegerwohnung, Garagen (zu vermieten)
St. Thomas Morus: Wohnhäuser mit Gemeinderäumen (GR) (Wohnhäuser aufgestockt, GR vermietet)
St. Gabriel: ehemaliges Pfarrhaus (soll abgebrochen werden)
Neubebauung der gewonnenen Freiflächen, teilweise Erhalt von Gemeinderäumen sowie des Kellers (Pfadfinder u.a.)
St. Jakobus: Mietwohnung, Freifläche Böverstland
Sämtliche Freiflächen sollen zu ca. 50% mit Sozialwohnungen bebaut werden.
Das Immobilienkonzept wurde am 11./12.11.2023 in allen Kirchenorten öffentlich ausgehängt.
Am Sonntag, den 03.12.2023 wurden die Pläne im Rahmen des Kirchenkaffees noch einmal dargestellt und erläutert.
Für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg für unsere Gemeinde Heilige Josefina Bakhita relevante Veröffentlichungen zum Nachlesen
Pfarrliche Immobilienkommission (im Pfarrbrief Ostern 2023 Seite 8 ff)
Schreiben der Gemeinde an den Generalvikar
Pfarrliche Immobilienkommission (im Pfarrbrief Pfingsten 2023), Seite 20ff)
Bericht aus der Pfarrlichen Immobilienkommission vvom 28.07.2023